Auf dieser Seite finden Sie länderspezifische
Informationen für Hessen

Schule gegen sexuelle GewaltFachportal für Schutzkonzepte

Willkommen

Foto UBSKM Kerstin Claus

Sexuelle Gewalt ist alltägliche Realität für tausende Kinder und Jugendliche. Sie ist so weit verbreitet, dass jede Lehrerin und jeder Lehrer mindestens eine Schülerin oder einen Schüler in jeder Klasse kennt, die oder der sexueller Gewalt ausgesetzt ist. Die Bedeutung von Schule als Ort für den Kinder- und Jugendschutz kann daher nicht hoch genug bewertet werden. Schule ist der einzige Ort außerhalb der Familie, wo alle Kinder und Jugendlichen täglich gesehen und erreicht werden können.

Deshalb müssen alle Schulen wissen, wie sie betroffene Schülerinnen und Schüler unterstützen können und wie Schutz und Zugang zu Hilfe gelingt. Missbrauch in der Schule soll bestmöglich verhindert werden. Gleichzeitig braucht es Schule, damit Schülerinnen und Schüler, die andernorts sexueller Gewalt ausgesetzt sind, hier kompetente, verstehende und helfende Ansprechpersonen finden, die Hinweise erkennen und wissen, was zu tun ist. Schutzkonzepte sind ein wesentlicher Schritt zu mehr Handlungssicherheit für schulisches Personal.

Die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ wurde mit den Kultusbehörden der Länder entwickelt und gibt Schulen Orientierung, wie sie Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt erarbeiten und umsetzen können. Sie hilft dabei, Prävention und Intervention gut in der Schulkultur zu verankern. 

Jede Schule ist gefordert, ihr eigenes Schutzkonzept zu entwickeln. Dieser Prozess sollten möglichst viele Kolleginnen und Kollegen einbeziehen und durch externes Fachwissen unterstützt werden. Ich möchte Sie ermutigen, aktiv zu werden, damit, Schülerinnen und Schüler besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Die gute Nachricht ist: Keine Schule fängt hier bei null an! Und jeder Schritt auf dem Weg zu einem Schutzkonzept lohnt sich, für die Schule und die Schülerinnen und Schüler!

Ihre Kerstin Claus
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs seit April 2022

Auf diesem Portal finden Schulen Informationen und Hilfestellungen, um Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt zu erarbeiten. Landesspezifische Angebote und Regelungen sind am Ende des jeweiligen Themenbereiches aufgeführt.

Schulen sind für den Schutz vor sexueller Gewalt ein bedeutender Ort, weil nur hier nahezu alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden können. Zudem sind erfolgreiche Bildung und Kinderschutz untrennbar miteinander verknüpft: Mädchen und Jungen, die sexuelle oder andere Gewalt erleben, tragen ein hohes Risiko für schulischen Misserfolg. Auch aus diesem Grund gilt aktiver Kinderschutz als handlungsleitend in Schulen. Schulische Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt tragen dazu bei, dass in der Schule kein Raum für Missbrauch ist. Und sie signalisieren, dass betroffene Schülerinnen und Schüler hier kompetente Hilfe finden können.

Die meisten Schulen haben bereits Programme oder Maßnahmen zur Vermittlung von Kinderrechten und zur Gewalt- oder Suchtprävention. Viele Schulen verfügen auch über medienpädagogische Projekte. An solche Programme und Projekte kann ein Schutzkonzept, das besonders sexuellen Missbrauch in den Blick nimmt, anknüpfen.

Auf diesem Fachportal gibt die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Zusammenarbeit mit den Kultusministerien der Länder Schulen konkrete Unterstützung und Anregung, um schulische Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt zu entwickeln. Schulen finden hier eine Fülle an Informationen, wie der Entwicklungsprozess eines Schutzkonzepts aussehen kann und welche Bestandteile ein solches Konzept zur Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt beinhalten sollte. Ergänzt wird das Angebot durch konkrete Informationen zur Situation in den jeweiligen Ländern. Insofern das von Ihnen ausgewählte Bundesland eigene Inhalte anbietet, ist dies durch den Hinweis "Zusätzliche Länderinfos" gekennzeichnet.

Das Fachportal ist Teil der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“. Sie ergänzt die Materialien der gleichnamigen Infomappe, die im Zeitraum von Herbst 2016 bis 2018 bundesweit alle allgemeinbildenden Schulen erhalten haben. Zentrale Inhalte der Infomappe finden Sie hier: Der Einführungsflyer „Wie gehen wir an, was alle angeht?“ gibt erste Impulse, wie Schulen den Schutz vor sexuellem Missbrauch (weiter-)entwickeln können. Einen Überblick über die Bestandteile, die zu einem Konzept zum Schutz vor sexueller Gewalt gehören, vermittelt die Broschüre „Was muss geschehen, damit nichts geschieht?“

Aus dem Angebot „Schule gegen sexuelle Gewalt“ können Schulen auswählen, was für sie passend ist, um bereits Vorhandenes fortzuschreiben und weiterzuentwickeln.

Ergänzt wird das Fachportal durch den Leitfaden „Kinderschutz in der Schule“, den eine länderübergreifende Arbeitsgruppe des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz entwickelt hat. Ziel des Leitfadens ist es, Schulen den Prozess der Entwicklung von Schutzkonzepten und ihre Umsetzung im schulischen Alltag zu erleichtern. An der schulischen Praxis orientiert wird aufgezeigt, wie einzelne Prozessschritte angegangen und Abläufe strukturiert werden können.

Loslegen

Starten Sie mit „Einstieg“ in der oberen Menüleiste. Hier finden Sie einen Überblick über die ersten Schritte im Prozess der Entwicklung von Schutzkonzepten. Im Anschluss stellt Ihnen der Menüpunkt „Analyse“ die Potenzial- und Risikoanalyse vor. Vertiefende Informationen zu den einzelnen Bestandteilen eines Schutzkonzepts erhalten Sie unter „Bestandteile“.

Bundesland Hessen

Schutz an Schulen in Hessen

Portraitbild eines Mannes

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist Grundrecht eines jeden Menschen in unserer Gesellschaft. Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stellt eine schwerwiegende und nicht zu tolerierende Verletzung dieses Rechts dar. Der Schule als Ort, an dem sich alle Kinder und Jugendlichen aufhalten, kommt dabei eine besondere Rolle zu. Als institutioneller Schutzraum muss sie präventiv gegen sexualisierte Gewalt arbeiten. Im Hessischen Schulgesetz ist seit Ende des Jahres 2022 die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch verankert. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, alle Schulen durch eine verbindliche Orientierung an Schutzkonzepten zukünftig noch nachhaltiger zu sicheren Orten für alle Schülerinnen und Schüler sowie die gesamte Schulgemeinde zu machen. Sie sollen dadurch in ihrer Entwicklung bestärkt und ermutigt werden, keinen Raum für sexualisierte Gewalt und jedwede andere Form von gewalttätigen und diskriminierenden Übergriffen zu bieten.

Wenn es bedauerlicherweise dennoch zu einem Übergriff kommt, muss die Schule in der Lage sein, Opfer zu schützen bzw. ihnen fachkundige Unterstützung zu vermitteln. Viele Schulen verfügen bereits über qualifizierte Ansprechpersonen bei sexueller Gewalt, die im Auftrag der Schulleitung und auf Basis unserer „Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen im schulischen Kontext“ tätig werden. Zudem unterstützen weitere pädagogische Fachkräfte sehr engagiert die Arbeit im Rahmen der schulischen Gewaltprävention. Seit dem Schuljahr 2023/2024 werden darüber hinaus an allen hessischen Schulen Beratungslehrkräfte für Gewaltprävention und Schutzkonzeptentwicklung eingesetzt. Zentrale Aufgabe dieser Lehrkräfte ist die (Weiter-)Entwicklung der schulischen Schutzkonzepte.

Unter anderem auf der Grundlage des „Aktionsplans des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen“, der im Jahr 2023 weiterentwickelt worden ist, haben wir darüber hinaus eine Reihe von Präventionsmaßnahmen für die hessischen Schulen erarbeitet oder aus anderen Initiativen übernommen, die auf den nachfolgenden Seiten näher ausgeführt werden.

Die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des UBSKM, die die Schulen darin unterstützt Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt (weiter) zu entwickeln, kann die schulischen Maßnahmen der Gewaltprävention sinnvoll ergänzen und als Schulentwicklungsmaßnahme die Kultur des Miteinanders der Schulgemeinde positiv beeinflussen.

Armin Schwarz | Hessischer Minister für Kultus, Bildung und Chancen

Handreichung gegen sexuelle Übergriffe

Allen hessischen Schulen steht die Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen im schulischen Kontext zur Verfügung. Sie beschreibt Interventionsstrategien für verschiedene Fallkonstellationen und greift die Entwicklung von Schutzkonzepten auf. Die darin enthaltenen Handlungspläne sind für Schulen in Hessen maßgeblich. Gemeinsam mit den Handlungsempfehlungen zur Prozessgestaltung in der Veröffentlichung „Kinderschutz in der Schule - Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen“ der Kultusministerkonferenz sind die in der Handreichung formulierten Hinweise und Leitlinien zur Entwicklung schulischer Schutzkonzepte grundlegend. Die Handreichung steht auch als Download zur Verfügung und wird derzeit aktualisiert.

Abbildung Handreichung Kultusministerium

Spezifische Regelungen in Hessen

Bei der Entwicklung von Schutzkonzepten sind landesspezifische Informationen und Vorgaben relevant. Diese Inhalte sind an den passenden Stellen unter dem Reiter „Bestandteile" zu finden.

Digitale Fortbildung – Basiswissen zu sexuellem Kindesmissbrauch

Logo "Was ist los mit Jaron?" Sprechblase

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die Kultusbehörden der Länder stellen eine kostenlose ca. vierstündige digitale Fortbildung, ein „Serious Game“, zu sexuellem Kindesmissbrauch bereit. Der Kurs "Was ist los mit Jaron?" vermittelt schulischem Personal praxisnah Basiswissen. Nur wer weiß, was sexuelle Gewalt bedeutet, wer sie verübt und wie sie geplant wird, kann die Wichtigkeit von Schutzkonzepten nachvollziehen und ihre Entwicklung unterstützen. Der Kurs wird deutschlandweit als Fortbildung anerkannt.

Mehr erfahren unter diesem Link

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs möchte diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.